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Sonntag, 11. Februar 2018

Ortsranderholung 2018

Informationen und Anmeldetermine
Die OG Maxdorf veranstaltet die Ortsranderholung 2018. Die Gemeinden Birkenheide, Fußgönheim und Lambsheim sind dieser Veranstaltung angeschlossen und haben ebenfalls ein Kontingent für ihre Kinder. Verantwortlich für die Planung und Durchführung ist Herr Reiner Pfundstein, Jugendpfleger der Ortsgemeinde Maxdorf.
Die Ortsranderholung erstreckt sich über drei Wochen von Montag, den 25. Juni 2018 bis Freitag, den 13. Juli 2018. Die Betreuung beginnt morgens um 8.00 Uhr und endet nachmittags um 16.00 Uhr. Für Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, oder für Alleinerziehende, die berufstätig sind, wird ein Frühdienst ab 7.30 Uhr und ein Spätdienst bis 16.30 Uhr eingerichtet. Die Ortsranderholung findet auf dem Rasenplatz an der Waldsporthalle in Maxdorf statt. Die Waldsporthalle, die Mensa des G8-Gymnasiums und die Räumlichkeiten des Jugendhauses Maxdorf werden mit eingebunden.
Teilnehmen können Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Für die Ortsgemeinde Lambsheim 45 Plätze zur Verfügung.
Die Teilnahmegebühr beträgt 160,00 € pro Kind.
Die Teilnahmegebühren sind direkt bei der Anmeldung zu entrichten.
Wichtige Hinweise
Die Kinder werden nicht an verschiedenen Stellen der Gemeinden abgeholt, sondern müssen an den Rasenplatz an der Waldsporthalle Maxdorf (Eingang Schulstraße, Maxdorf) gebracht und dort auch wieder abgeholt werden. Anmelden können nur die Eltern der betreffenden Kinder oder nahe Verwandte, die eine Vollmacht mitführen.
Das Rahmenthema für die Ortsranderholung 2018 lautet: „In, auf und unter Wasser“.
Das Thema „In, auf und unter Wasser“ werden wir naturwissenschaftlich (experimentell), gestalterisch (elementar) und sportlich aufarbeiten.
Außerdem werden Spiele im erlebnispädagogischen Bereich angeboten, wir erleben die Natur hautnah und werden jede Menge sportliche Aktivitäten durchführen. Also ein volles Programm, so dass die Kinder jeden Abend viel zu berichten haben. Das Ganze endet mit einem großen Familienfest, bei dem die Kinder zeigen können, was sie gelernt, gebaut, gebastelt und gesehen haben.
Wir bitten alle Eltern um Beachtung
Bei Lebensmittelunverträglichkeit können ausnahmslos nur Kinder angenommen werden, die unter einer Laktoseintoleranz bzw. einer Eiweißunverträglichkeit leiden. Ausnahme wäre, dass die Eltern selbst für die Verköstigung ihrer Kinder Sorge tragen. Bei bestehenden Erkrankungen trifft der Veranstalter, die Ortsgemeinde Maxdorf, die end-gültige Entscheidung über eine Teilnahmebe-rechtigung.
Anmeldungen werden während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim, Mühltorstraße 25, 67245 Lambsheim, Bürgerbüro (Erdgeschoss), entgegen genommen.